Entgeltordnung


1.Benutzungsgebühr

Die Gebührenordnung ist in der Bücherei einsehbar. Die Gebühr dient dem Erhalt des bestehenden Angebotes der Bücherei.

 

Die Benutzung der Gemeindebücherei Hohenlockstedt wird durch folgende Entgelte festgesetzt.

 

Für die Anmeldung und Aufnahme als Leser:in inkl. der Ausstellung eines Büchereiausweises ist eine einmalige Gebühr zu zahlen:

 

Erwachsene: 3,00 €                                                                                                                                      

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 2,00 €                                                                                        


Die Jahresgebühr beträgt:

 

Erwachsene: 15,00 €                                                                                                                                   

Auszubildende, Studenten, Inhaber eines Sozial- bzw. Seniorenpasses und Schwerbehinderte: 8,00 €                                                                                                                

Schüler, Kinder und Jugendliche: frei                                                                                               

Institutionen wie z.B. Schulen und Kommunen: frei                                                                   

 

Die jährliche Benutzungsgebühr wird mit der Anmeldung und dann jeweils nach Ablauf eines Jahres fällig.

 

Gastleser:

 

GastleserInnen können sich einen 2 Monate gültigen Leseausweis ausstellen lassen.

Die Gebühr beträgt 4,00 .

 

Die Leihgebühr für eine DVD beträgt 1,00 € für eine Woche. Die Leihgebühr für einen Tonie beträgt 2,00 € für drei Wochen.


2. Versäumnisgebühren

Bei verspäteter Rückgabe der Medien werden für jeden überschrittenen Öffnungstag der Bücherei folgende Gebühren erhoben:

 

pro Buch: 0,10 €                                                    

pro CD und Spiel: 0,20 €

pro DVD, Tonie: 0,50 €

 

Die Versäumnisgebühr ist bei der Rückgabe des Mediums zu entrichten. Sie wird auch fällig, wenn eine schriftliche Mahnung nicht vorgenommen wurde.


3. Leihverkehr

Medien werden aus dem regionalen (öffentliche Büchereien in Schleswig-Holstein) und überregionalen Leihverkehr (Bibliotheken aus ganz Deutschland) beschafft. Für die o.a. Beschaffung wird eine Schutzgebühr in Höhe von 1,00 erhoben. Für die im Leihverkehr entliehenen Medien gelten die unter Punkt 2 aufgeführten Versäumnisgebühren.


4. Ersatz eines Benutzerausweises

Bei Verlust oder Beschädigung des Benutzerausweises kostet die Ausstellung eines Ersatzausweises

3,00 .

 


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Benutzungs- und Gebührensatzung
Benutzungs- und Gebührensatzung (neu ab
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